Fahrausweise
nach DGUV

Fahrausweis für HUB– und TELESKOPSTAPLER

 

Ein Stapler sollte fachkundig bedient und gewartet werden.

Eine gute Aus- und Weiterbildung sowie regelmäßige Unterweisungen sind eine Voraussetzung für unfallfreies Fahren der Maschinen!

Für das Bedienen und Fahren von Hub- und Teleskopstapler sollte man eine Ausbildung nach DGUV  V68 –DGUV G 308-009 + 350 001 G25 nachweisen.  

Fahrausweise sollten  kontrolliert werden – Kontrolle schützt vor unnötigem  Ärger!

Bei Unfällen prüft  die Berufsgenossenschaft den Fahrausweis.

Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zu Verfügung!

 

Berthold Selig - Ausbilder mit über 25 Jahren Berufsausbildung.

 

ERDBAUMASCHINEN – Fahrausweis gemäß DGUV–Vorschriften.

Ausbildung Theorie:

  • Unfallverhütungsvorschriften und Richtlinien

  • Fahrerlaubnis STVO

  • Baumaschinenarten und Aufbau  usw.

  • Betriebssichertsprüfung

  • Arbeiten mit Erdbaumaschine

  • Standsicherheit

  • Anbaugeräte

  • Abschlusstest

Ausbildung Praxis am Gerät :

  • Einweisung an der Erdbaumaschine

  • Sicht- und Funktionsprüfung

  • Sachgemäßes Abstellen der Maschine

  • Praktische  Fahrübungen

  • Abschließender Test

Jährliche Unterweisung:

Die Weiterbildung beinhaltet einen Theorie – und evtl. einen Praxisteil. Die Unterweisung ist der Erhalt der Ausbildung  von befähigten Personen nach DGUV – Vorgaben.  

Berthold Selig – Ausbilder mit über 25 Jahren  Berufserfahrung auf Baumaschinen

 

Fragen Sie uns: 0170/272 4557